Erklärung

Zwangsstörungen zählen zu den Angststörungen. Die Betroffenen leiden entweder an quälenden und angstauslösenden Vorstellungen und Gedanken (Zwangsgedanken), welche sie zu vermeiden versuchen. Oder die Betroffenen führen bestimmte Handlungen immer wieder unter innerem Drang durch (Zwangshandlungen), da sie sonst schlimme Folgen fürchten.

Den Betroffenen von Zwangsstörungen kommen immer wieder bestimmte Gedanken in den Sinn (z.B. "Habe ich die Haustür abgeschlossen?", "Habe ich den Ofen ausgemacht?"), die sie beunruhigen und die dann dazu führen, dass sie bestimmte Handlungen immer wieder ausführen müssen. Zum Beispiel kontrollieren Betroffene mehrfach, ob die Haustür auch tatsächlich abgeschlossen und der Ofen ausgemacht ist, oder sie waschen sich wieder und wieder die Hände, wenn der Gedanke kommt, sich mit etwas angesteckt haben zu können. Vielleicht kommen ihnen auch immer wieder Gedanken in den Sinn, etwas Schreckliches tun zu können, so dass sie lieber schnell an etwas anderes denken und sich ablenken.

Ab wann spricht man von einer Zwangsstörung?

Nicht jede "Marotte" ist gleich ein Zwang: viele Menschen kennen das zeitweilige Auftreten ungewollter innerer Bilder oder Gedanken, "die einen nicht loslassen". Viele Menschen haben ihre Alltagsroutinen und Gewohnheiten, an denen sie festhalten, obgleich es keinen "vernünftigen Grund" hierfür gibt (der Sonntagmorgen "muss" immer auf eine bestimmte Weise ablaufen, der Kaffee wird nach einem bestimmten Ritual bereitet). Auch ist es gar nicht so selten, dass ein zweites Mal überprüft wird, ob der Wecker richtig gestellt oder das Bügeleisen ausgeschaltet ist.
Von einer Zwangsstörung spricht man hingegen, wenn die Denkgewohnheiten und Verhaltensweisen über einen längeren Zeitraum bestehen, quälend sind und Angst auslösen sowie das Leben der Betroffenen deutlich einschränken. Nicht selten ist dies durch den großen Zeitaufwand von mehreren Stunden täglichgekennzeichnet.

Welche Zwangsstörungen werden unterschieden?

Man unterscheidet zwischen Zwangsstörungen, die hauptsächlich aus Zwangshandlungen bestehen und Zwangserkrankungen, die hauptsächlich aus Zwangsgedanken bestehen. Zumeist bestehen Zwangsstörungen jedoch sowohl aus Zwangsgedanken als auch aus Zwangshandlungen: erst drängt sich ein Zwangsgedanke auf ("Habe ich die Tür abgeschlossen? Ich wäre schuld, wenn eingebrochen wird."), dann folgt - quasi zur Beruhigung der aufkommenden Angst - die Zwangshandlung (in diesem Fall die Kontrolle, ob die Tür verriegelt ist).

  • Zwangshandlungen sind Verhaltensweisen, die immer wieder durchgeführt "müssen", oft in einer ritualisierten Form. Betroffene fühlen sich wie unter einem inneren Drang, diesen Handlungsimpulsen wiederholt nachzugehen, obwohl ihnen vielleicht im Nachhinein "auf Verstandesebene" bewusst ist, dass die Handlungen übertrieben oder sinnlos sind. Oft wird auch versucht, diesen Handlungen Widerstand entgegen zu setzen. Meist bleibt dieser Widerstand jedoch erfolglos, da eine starke Angst oder Unruhe entsteht, wenn dem Zwang nicht nachgekommen wird. Unterschieden werden Kontrollzwänge, Wasch- und Reinigungszwänge sowie Kombinationen hieraus. Nicht selten treten auch Wiederholungszwänge (z.B. das mehrfache Durchführen von Routinehandlungen), Zählzwänge, Ordnungs- und Symmetriezwänge, sowie Sammelzwänge auf.
  • Zwangsgedanken sind wiederkehrende und aufdringliche Gedanken, Ideen oder bildliche Vorstellungen, die den Wertvorstellungen der Betroffenen entgegengesetzt sind. Häufig kommen aggressive (beispielsweise der Gedanke, sich selber oder anderen Leid zufügen zu können), sexuelle oder religiös-blasphemische Inhalte vor. Insgesamt treten reine Zwangsgedanken seltener auf als Zwangshandlungen.