Psychotherapie am IVAH

Hier finden Sie Informationen zu dem Behandlungsansgebot und den Besonderheiten der Therapie am IVAH.

Für Therapieanfragen informieren Sie sich bitte hier.

Behandlungsangebot für Erwachsene

  • Einzeltherapie: Patient*in und Therapeut*in
  • Gruppentherapie: 4-12 Patient*innen, 2 Therapeut*innen
  • Edukative Gruppenangebote: Wissensvermittlung durch eine*n Therapeut*in
  • Entspannungsverfahren: Vermittlung und Einüben von Entspannungstechniken

Die Behandlungszeiten liegen Montag bis Freitag zwischen 8:00 Uhr und 21:00 Uhr. Die Sitzungen finden in der Regel 1 x wöchentlich für 50 Minuten statt.

Unsere Einzel- und Gruppentherapien werden von gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Leider können Privatversicherte und Selbstzahler*innen aufgrund der gesetzlichen Regelungen an der Ausbildungsambulanz des IVAH nicht behandelt werden.

Behandlungsangebot für Kinder und Jugendliche

Das Behandlungsangebot richtet sich an Kinder und Jugendliche, die unter psychischen Auffälligkeiten und Verhaltensstörungen leiden, z.B. AD(H)S, Aggressionen, Zwängen, Ängsten, Essstörungen oder Depressionen. Das IVAH bietet hier die verhaltenstherapeutisch orientierte Psychotherapie mit entwicklungspsychologisch-systemischem Schwerpunkt unter Einbeziehung der Bezugspersonen an.

Darüber hinaus bestehen je nach Anfragen und in unregelmäßigen Abständen Gruppenangebote wie Trainings zur sozialen Kompetenz und weiteren spezifischen Themen.

Die Therapien finden in der Kinder- und Jugendlichenambulanz des IVAH im Hans-Henny-Jahnn-Weg 53 sowie in den Praxisräumen der Bismarckstraße 11 statt.

Die Therapien werden von studierten Psycholog*innen, Pädagog*innen und Sozialpädagog*innen durchgeführt, die sich in der Weiterbildung Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie am IVAH befinden. Bedingung ist, dass sich diese Weiterbildung im fortgeschrittenen Stadium befindet. Die Begleitung durch eine erfahrene Supervisor*in ist ebenfalls vorgeschrieben.

Flyer der KJP-Ambulanz zum Download

Flyer der Eltern-Säuglings-/Kleind-Therapie (Babyambulanz)

Erstsprechstunde Zwangserkrankungen Erwachsene

Leiden Sie unter aufdringlichen, wiederkehrenden Gedanken? Oder gibt es Handlungen, die sie immer wieder tun müssen, obwohl Sie es eigentlich lassen wollen. Dann könnte eine Zwangserkrankung vorliegen. Wir bieten eine Sprechstunde und ambulanten Psychotherapie am IVAH an. Dieses Angebot richtet sich an erwachsene Personen ab 18 Jahren, für Kinder und Jugendliche informieren Sie sich bitte unten.

In unserer Erstsprechstunde für Zwangsstörungen bieten wir Ihnen eine ausführliche Abklärung Ihrer Beschwerden. Außerdem erhalten Sie nach Möglichkeit zeitnah einen Therapieplatz bei uns, wenn eine ambulante Behandlung bei uns sinnvoll ist. Ist eine Therapie bei uns nicht das Richtige, beraten wir Sie, welche alternativen Therapieangebote für Sie geeignet sind.

Haben Sie Interesse an einem Erstgespräch, so senden Sie uns gerne eine Mail an susanne.fricke@ivah.hamburg

Erstsprechstunde Zwangserkrankungen Kinder und Jugendliche

Musst du/muss Ihr Kind andauernd Dinge denken oder machen, die du/Ihr Kind nicht denken oder machen willst/will, weil du weißt/es weiß, dass es Quatsch ist? Dann könnte eine Zwangserkrankung vorliegen. Zwangserkrankungen bei Kindern und Jugendlichen können sehr unterschiedliche Formen annehmen. Unsere Erstsprechstunde "Zwangserkrankungen bei Kindern und Jugendlichen" klärt ab, ob eine Zwangserkrankung wahrscheinlich ist. Außerdem erhälst du/erhält Ihr Kind nach Möglichkeit zeitnah einen Therapieplatz bei uns, wenn eine ambulante Behandlung bei uns sinnvoll ist. Ist eine Therapie bei uns nicht das Richtige, beraten wir dich/Sie, welche alternativen Therapieangebote geeignet sind.

Haben Sie Interesse an einem Erstgespräch zur Abklärung einer Zwangsstörung, so senden Sie uns gerne eine Mail an katharina.armour@ivah.de.

Was bedeutet Verhaltenstherapie?

Verhaltenstherapie (VT) ist – neben der Psychoanalyse und der Tiefenpsychologie – eine der großen Schulen der Psychotherapie und somit eine psychotherapeutische Grundorientierung. In ihr sind verschiedene Verfahren zusammengefasst, die nach dem neuesten Stand der Forschung an psychischen Störungen ansetzen und eine Änderung bzw. Heilung hervorrufen sollen. Alle durchgeführten Maßnahmen verfolgen konkrete Ziele, die mit dem*r Patient*in erarbeitet wurden, und setzen auf der Ebene des Verhaltens und des Erlebens an.

Am IVAH wird biografisch-systemische Verhaltenstherapie durchgeführt, die noch genauer auf die Bedeutung der Lebenserfahrungen und des sozialen bzw. familiären Umfelds des*r Patient*in eingeht.

Bei der Durchführung von Kinder- und Jugendlichentherapien wird der entwicklungspsychologische Stand des Kindes sowie die Dynamik der Familie, der Gleichaltrigengruppe wie auch der Schulsituation besonders berücksichtigt. Nach Möglichkeit wird auch versucht, die Schule in Diagnostik und Therapie der Problematik mit einzubeziehen.
Verhaltenstherapie ist des Weiteren immer am Puls der Zeit und sichert alle Fortschritte wissenschaftlich ab.

Was bedeutet es, dass das IVAH ein Ausbildungsinstitut ist?

Neben der psychologischen Ambulanz ist das IVAH ein Aus- und Fortbildungsinstitut.
Psycholog*innen, die ihr Studium abgeschlossen haben sowie bereits praktizierende Ärzt*innen können hier eine Zusatzqualifikation in Psychotherapie erlangen. Während der 5-7 Jahre dauernden Ausbildung arbeiten die Teilnehmer*innen bereits in Kliniken, in einem fortgeschrittenen Stadium der Ausbildung auch in unserer Ambulanz.

Häufige Fragen:

Frage: Wie sieht es mit der Qualität der Therapie aus? Üben auszubildende Therapeut*innen an mir?
Antwort: Nein, auf keinen Fall. Alle Therapeut*innen in unserer Ambulanz sind in ihrer Ausbildung weit fortgeschritten und verfügen durch ihre Arbeit in Kliniken über vielseitige Berufserfahrung. Am IVAH legen wir auch sehr großen Wert darauf, dass nach dem neuesten Stand der Wissenschaft therapiert werden, weshalb unsere Therapeut*innen alle die neuesten und erwiesenermaßen wirksamsten Verfahren anwenden. Die Qualität der Therapie wird zudem durch eine*n Supervisor*in gesichert, der*die den*die Therapeut*in beobachtet, berät und unterstützt.

Frage: Was ist ein*e Supervisor*in? Sitzt eine dritte Person mit im Raum?
Antwort: Nein, Einzeltherapie besteht aus dem*r Patient*in und dem*r Therapeut*in. Der*die Supervisor*in ist nicht anwesend, sondern bereitet die Therapie später mit dem*r Therapeut*in nach.

Frage: Besteht für psychologische Psychotherapeut*innen Schweigepflicht?
Antwort: Ja. Gemäß Gesetz (StGB, §203) unterliegen unsere Therapeut*innen der ärztlichen Schweigepflicht.

Frage: Kann ich auf die Auswahl meines*r Therapeut*in Einfluss nehmen?
Antwort: Ja. Wenn ein*e Patient*in bei uns ein Erstgespräch führt, kann er*sie Präferenzen und Wünsche äußern. Die Ambulanzleitung wird dann den*die Therapeut*in auswählen, der*die optimal den Bedürfnissen des*r Patient*in entspricht.